Seit einigen Jahren verfügt der Betrieb über ein sogenanntes Ökokonto. Dieses wird bei der Kreisverwaltung geführt und enthält Wertepunkte (oft Ökopunkte genannt), die in einem standardisierten Verfahren gutachterlich für die ökologische Verbesserung des Zustands einer Fläche im Vergleich zum Ausgangszustand ermittelt werden. Das Verfahren hilft, Eingriffe in die Natur durch die Verbesserung des ökologischen Status quo an anderer Stelle auszugleichen. Dabei muss der Ausgleich innerhalb des gleichen Naturraumes erfolgen. Die Höhe des Eingriffes wird durch die Wert- oder Ökopunkte definiert, der Ausgleich muss mindestens dieselbe Punktzahl vorweisen. Das klingt kompliziert, ist aber durchaus logisch. Wer mehr erfahren will, meldet sich bitte bei Johann v. d. Borch.